Donnerstag, 14. Mai 2009

Neuer Untermieter

Da wir nun eine ärztliche Bestätigung über unseren neuen Untermieter haben, sorgen wir direkt mal für die Sicherheit beider Vertragsparteien ;-)

Befristeter Mietvertrag

Die Vertragsparteien Mama und Baby schließen folgenden Mietvertrag ab:

§ 1 Mietsache
Die Vermieterin vermietet dem Mieter Baby von März an zu Wohnzwecken die Wohnung 1.Stock, Mitte in Mama..
Die Wohnfläche beträgt Anfangs 1 cm² und kann nach Bedarf auf bis zu 400 cm ² erweitert werden. Die in Absatz 1 bezeichnete Wohnung besteht aus einem Schlaf-,Spiel- und Esszimmer.

Zum Mietgebrauch sind folgende Anlagen und Einrichtungen vorhanden:
:. Fernwärme (durchgehend 37°C)
:. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
:. Schwimmbadwartung (durch kompetentes Fachpersonal Hr. Dr. L.)
:. Vollpension, rund um die Uhr, ist inbegriffen.

§ 2 Miete
Die Miete ist frei. Baby verpflichtet sich, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen und verrückte Aktionen der Mama zu unterstützen. Es sind die nächtlichen Ruhezeiten zu beachten.

§ 3 Kündigung
Es besteht ein beiderseitig verpflichtender Vertrag.
Die Mindestvertragslaufzeite beträgt 8 Monate. Die Vertragsdauer ist begrenzt auf 10 Monate Mietdauer (plus/minus 2 Wochen), Stichtag ist der 07.12.2009. Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung besteht nur bei Annahme des gefahrlosen Umzuges des Mieters Baby. Die Kündigung muss form- und fristgerecht gestellt werden. Dies ist nur durch den Mieter möglich. Baby hat den Auszug durch mehrmaliges Bitten, möglichst in immer kürzeren Minutenabständen mit zunehmender WEHEmenz anzukündigen.

§ 4 Saltatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unvollständig sein, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine unvollständige oder unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.